FAQ
Zum Beginn eines Prozesses ist normal, dass sich viele Fragen ergeben. Auf dieser Seite können Sie Antworten zu bisher häufig gestellten Fragen finden. Sollten Sie hier keine Antwort auf eine Ihrer Fragen finden so können sie mich sehr gerne jederzeit kontaktieren.
Was ist ein Erstgespräch?
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Ein unverbindliches Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie erhalten zeitgleich einen Einblick in meine Arbeitsweise. In diesem Gespräch besprechen wir ihr Anliegen und definieren Ihr(e) Ziel(e). Auch treffen wir Vereinbarungen über Rahmenbedingungen, Umfang und Kosten zu weiteren Sitzungen. Das Erstgespräch ist bereits ein Einstieg in unsere gemeinsame Arbeit und wird daher regulär verrechnet.
In welchem Setting finden die Sitzungen statt?
Ihre jeweilige vereinbarte Sitzung findet in der Praxis Wien 1, Wollzeile 12 oder online statt.
Was kostet eine Sitzung?
Eine Einheit von 50 Min. Psychotherapie kostet EUR 70.
Eine Einheit von 90 Min. Paartherapie kostet EUR 140.
Je nach Verfügbarkeit biete ich Psychotherapieplätze zum Sozialtarif an.
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Ein Kostenzuschuss für die Inanspruchnahme von Psychotherapie durch die Krankenkassa ist derzeit nicht möglich. Private Versicherungen übernehmen gegebenenfalls teilweise die Kosten.
Wie lange dauert eine psychotherapeutische Sitzung?
Eine reguläre Sitzung dauert 50 Minuten. Bei Paartherapien oder umfassendere Anliegen können auch 90 minütige Sitzungen vereinbart werden.
Mit wievielen Sitzungen ist in einem psychotherapeutischen Prozess zu rechnen?
Wieviele Sitzungen sinnvoll sind zeigt sich oftmals erst nach den ersten Terminen und hängt individuell von Ihren Anliegen und Zielen ab. Es gibt Anliegen und Ziele die sich in wenigen Sitzungen klären lassen, wo hingehend andere mehr in Anspruch nehmen. Generell arbeite ich hierbei nach dem Grundsatz „so kurz wie möglich und so lange wie nötig.“
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Wie häufig werden die Sitzungen stattfinden?
Dies vereinbaren wir individuell je nach Ihren Anliegen und definierten Zielen.
Muss ich mit Wartezeiten in der Praxis rechnen?
Pünktlichkeit ist mir wichtiges Anliegen. Sie können daher darauf vertrauen, dass wir pünktlich starten, wenn Sie kurz vor unserem Termin in die Praxis kommen.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Die Abrechnung der jeweiligen Sitzung erfolgt im Anschluss an unsere Einheit – entweder in bar, oder bequem im Nachhinein durch Überweisung. Sie erhalten anschließend einen Registrierkassenbeleg per E-Mail.
Was passiert, wenn ich einen Termin verschieben oder absagen muss?
Sollten Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können oder verschieben wollen, bitte ich Sie, mich mindestens 24 Stunden vor dem Termin zu informieren. In diesen Fällen entstehen Ihnen keine Kosten.
Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin versuche ich den Termin anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Kosten für die jeweilige Sitzung in Rechnung gestellt.
Unterliegen die jeweiligen Einheiten der Verschwiegenheit?
Als Psychotherapeutin unterliege einer umfassenden Verschwiegenheit gemäß § 15 Psychotherapiegesetz. Alles, was während einer Einheit durch Sie bzw. besprochen wird unterliegen der Verschwiegenheit und werden damit nicht an Dritte, auch nicht an Ärzt*innen, Behörden, Angehörige etc., weitergegeben. Diese Verschwiegenheit gilt während und auch nach Beendigung unserer gemeinsamen Arbeit.
Was bedeutet Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision (i.A.u.S.)?
Das Psychotherapiegesetz regelt in Österreich genau die Ausbildung für alle Psychotherapeut*innen, die mit der Eintragung zur Psychotherpeut*in abgeschlossen wird. Schon während der Ausbildung müssen alle Studierenden vor der Eintragung längere Zeit therapeutisch tätig sein, um genügend Berufserfahrung erwerben zu können. Das ist geschieht konkret ab der Erteilung des Status „Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision“. Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision werden in ihrer therapeutischen Tätigkeit von erfahrenen Lehrtherapeut*innen begleitet und beraten, was dem therapeutischen Prozess durch vermehrte Reflexion und Kontrolle qualitativ förderlich ist. Zudem unterliegen supervidierende Lehrtherapeut*innen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht. Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision dürfen (noch) nicht mit der Krankenkassa abrechnen. Deshalb sind ihre Tarife grundsätzlich günstiger als jene von eingetragenen Psychotherapeut*innen.
Können Ihre Leistungen steuerlich geltend gemacht werden?
Psychotherapie kann unter außergewöhnliche Belastungen in der Arbeitnehmer*innenveranlagung oder Steuererklärung geltend machen.